15.09.2009 - 21:03 [ ARAG AG ]
Ehegattenunterhalt: Studienabbruch als ehebedingter Nachteil
Der Sachverhalt
Im zu entscheidenden Fall hatte die Ehefrau vor der Geburt des gemeinsamen Kindes und vor der Heirat ein Lehramtsstudium begonnen, dieses dann abgebrochen und erst Jahre später eine Ausbildung im Groß- und Einzelhandel absolviert. Mit dieser Ausbildung konnte sie aber nicht das gleiche Einkommen wie eine Lehrerin erzielen. Als Ausgleich für diese finanziellen Einbußen wollte sie daher von ihrem seit 2002 geschiedenen Mann länger Ehegattenunterhalt erhalten und zwar befristet bis zum Jahr 2013.
Die Entscheidung
Diesem Antrag haben die Richter nach einer Billigkeitsprüfung stattgegeben. Der unterhaltspflichtige Ehemann muss den ehebedingten Nachteil, also den Studienabbruch, ausgleichen. Die Frau ist zu diesem Zeitpunkt von einer dauerhaften Ehe ausgegangen und muss die wirtschaftlichen Folgen dieser Fehleinschätzung laut ARAG Experten nicht allein tragen (OLG Oldenburg, Az.: 13 UF 28/09).
Quelle: ARAG AG
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