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Familienrecht: Ehe ist auch ohne Sex intakt
ARAG Experten führen zur Klärung einen aktuellen Fall an.
Eine Frau hatte ihren Ehemann verlassen, mit ihrem neuen Partner eine andere Wohnung bezogen und auf Ehegattenunterhalt geklagt. Zunächst bekam die Dame vor dem Familiengericht auch Recht - der Mann ging jedoch in die Berufung. Das Oberlandesgericht Zweibrücken stellte daraufhin fest, dass der Ehegattenunterhalt entfalle, weil die Ehe bis zur Trennung intakt war. Anders als die Vorinstanz befanden die Richter des OLG, dass auch eine Ehe in der es neun Jahre zu keinerlei Sexualkontakten gekommen war, durchaus intakt sein kann. Vielmehr gebe es zahlreiche Gründe, nach längerer Zeit des Zusammenlebens von Geschlechtsverkehr abzusehen, so die Richter.
OLG Zweibrücken 2 UF 102/08
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Dieses Urteil wurde am 24. Februar 2009 eingetragen und wurde 569 mal gelesen









