01.08.2009 - 08:02 [ ARAG AG ]
Umzug, wenn Unterhaltslast reduziert werden kann
Der Fall:
ARAG Experten weisen auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hin, wonach einem Studenten ein Umzug zuzumuten ist, wenn dadurch die Unterhaltslast reduziert werden kann (Az.: XII ZR 54/06). In dem zu entscheidenden Fall hat die Tochter nach dem Besuch der Fachoberschule ein Studium aufgenommen. Sie wohnt weiterhin bei ihrer Mutter und pendelt zum weit entfernten Hochschulort. Dadurch entstehen ihr hohe Fahrtkosten, die sie von ihrem barunterhaltspflichtigen Vater zusätzlich zum anteiligen Unterhalt verlangt.
Das Urteil:
Nach dem Urteil des BGH kann sie die Fahrtkosten nicht ersetzt verlangen. Es sei ihr zuzumuten, am Studienort eine angemessene Unterkunft zu suchen, um dadurch den Vater finanziell zu entlasten. Der Vater lebt nur in durchschnittlichen wirtschaftlichen Verhältnissen und ist weiterhin seiner Ehefrau und seiner Tochter aus zweiter Ehe zum Unterhalt verpflichtet.
Quelle: ARAG AG
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