Deutscher Anwaltverein e.V

Muss Nachhilfe zusätzlich zum Kindesunterhalt bezahlt werden?


Berlin (DAV) - Alleinerziehende können über Nachhilfeunterricht für ihre Sprösslinge allein entscheiden. Der unterhaltspflichtige andere Elternteil muss die Kosten ohne Wenn und Aber anteilig übernehmen. Dies geht nach Auskunft der Deutschen Anwaltauskunft in Berlin aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Juli 2005 hervor (Az. II-3 UF 21/05).

Die Eltern des förderungsbedürftigen Kindes sind in Trennung lebende Eheleute. Sie üben die gemeinsame elterliche Sorge für ihre Söhne aus, die beiden Kinder leben aber bei der Mutter. Bei den Verhandlungen über den Unterhalt brach Streit darüber aus, ob der Vater die Nachhilfekosten für den jüngeren Sohn als Position des Kindesunterhalts übernehmen muss. Mit den Nachhilfekosten für eine professionelle Nachhilfe in Englisch von 132 Euro im Monat war der Mann nicht einverstanden, weil er oder seine neue Lebensgefährtin die Nachhilfe seiner Ansicht nach problemlos selbst hätten geben können. Er sei aber nicht gefragt worden. Die Mutter hielt ihre Entscheidung für eine professionelle Nachhilfe dagegen für richtig.

Die Richter stellten sich schließlich auf die Seite der Frau. Die Mutter durfte ihren Sohn auch ohne Einverständnis des Vaters bei der professionellen Nachhilfe anmelden, betonte das Gericht. Eine professionelle Nachhilfe sei erfahrungsgemäß nicht nur effektiver. Bei Nachhilfe handele es sich zudem um eine Angelegenheit des täglichen Lebens. Und über Angelegenheiten des täglichen Lebens könne der Elternteil entscheiden, bei dem sich das Kind aufhält. Zahlen müsse der Vater, weil die Kosten einer regelmäßigen Nachhilfe über einen längeren Zeitraum als regelmäßiger Mehrbedarf einzustufen sind, betonten die Richter. An diesen Kosten muss sich aber auch der betreuende Elternteil beteiligen, und ein bestimmter Betrag muss auch dem regelmäßigen Kindesunterhalt entnommen werden. Im Endeffekt musste der Mann 59 Euro pro Monat für die zurückliegenden 12 Monate zahlen.

Wenn sich Konflikte im familieninternen Bereich nicht mehr lösen lassen, sollte an die Möglichkeit der Familienmediation gedacht werden. Die Interessen der Beteiligten werden berücksichtigt, Blockadesituationen aufgebrochen, gegenseitige Kommunikation wieder ermöglicht. Die Deutsche Anwaltauskunft benennt unter der einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,14 € pro Minute) auch Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die als Mediatoren tätig sind, oder man sucht selbst im Internet unter

www.anwaltauskunft.de

Dieses Urteil teilen:

Vorheriges Urteil:
Vereinbarter Unterhalt für einen Hund muss gezahlt werden!
 
Nächstes Urteil:
Über den Vorteil des mietfreien Wohnens nach Trennung

rssfeed Urteile & Rechtsprechung auf Ihre eigene Webseite
Hier könnte auch Ihr Beitrag stehen:
Veröffentlichen Sie kostenlos Ihren juristischen Beitrag auf Rechtsindex.de und erscheinen Sie auf Facebook, Twitter und GoogleNews. Beitrag einreichen
Drucken Favoriten google Oneview Myspace