Verschiedene Urteile: Bei der Erstellung der Betriebskostenabrechnung ist es für den Vermieter in einigen Fällen oft schwierig zu unterschieden, welcher Anteil umlagefähig ist und welcher nicht.

13.10.2008 - Vermieter sollten auch nach einem Eigentümerwechsel einer Immobilie die noch fälligen Betriebskostenabrechnungen an ihre ehemaligen Mieter nicht zu lange hinauszögern. Andernfalls kann ihnen die komplette Rückerstattung der von den Mietern geleisteten Abschlagszahlungen drohen - warnt Eric Reißig von der Quelle Bausparkasse.

Ein Vermieter hat das Recht, einem Mietinteressenten Fragen über eine eventuelle finanzielle Schieflage zu stellen. Dieser muss dazu zwar keine Angaben machen, allerdings dann in der Regel mit einer Absage rechnen. Geht der Wohnungssuchende jedoch auf die Frage ein, so muss er auch wahrheitsgetreu antworten.

15.09.2008 - Ein Mieter muss in der Regel beim Auszug die Ausstattung einer Wohnung, also beispielsweise ursprüngliche Einrichtungsbestandteile, wieder seinem Vermieter überlassen. Entfernt der Mieter diese eigenmächtig, so kann er unter Umständen schadenersatzpflichtig werden - sagt Marcus Zachmann von der Quelle Bausparkasse.

Mietrecht: Immer wieder sehen Vermieter, dass Mieter ihren Mietzahlungsverpflichtungen nicht pünktlich nachkommen oder diese ganz einstellen. Dauernde unpünktliche Mietzahlungen können jedoch nach Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs einen Kündigungsgrund darstellen.

Auch Mietrückstände über mehrere Monate hinweg können vom Mieter unverschuldet sein, so dass eine Zahlungsverzugskündigung ausgeschlossen ist. Auf ein entsprechendes Urteil des Berliner Kammergerichts macht Eric Reißig von der Quelle Bausparkasse aufmerksam.

Nach der gesetzlichen Regelung des § 535 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss ein Vermieter die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand überlassen und diese auch während der Mietzeit in diesem Zustand erhalten.

Mietrecht: Pflanzen auf dem Balkon steigern den Erholungswert. Wer sich jedoch auf seinem Balkon ein kleines Blumenparadies schaffen möchte und dazu Balkonkästen aufhängt, muss bestimmte Regeln beachten. Dies gilt auch für Wohnungseigentümer in einer Eigentümergemeinschaft - informiert Eric Reißig von der Quelle Bausparkasse.

Mietrecht: Immer öfter kommt es zu Zwangräumungen, weil Mieter aufgrund der allgemeinen wirtschaftlichen Lage ihre Mietverbindlichkeiten nicht mehr erfüllen können. Für eine Räumung bedarf es jedoch grundsätzlich eines Räumungstitels - informiert Marcus Zachmann von der Quelle Bausparkasse alle Vermieter, hier nicht zu vorschnell zu sein.

Hamburg/Berlin (DAV). Vermieter dürfen ein Pavillonzelt auf der Terrasse eines gemieteten Reihenhauses im Sommer nicht verbieten. So entschied das Landgericht Hamburg am 31. August 2007 (AZ: 311 S 40/07), wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt.