Ein Mieter hatte in einem vor dem Landgericht Berlin verhandelten Fall regelmäßig monatliche Abschlagszahlungen geleistet, allerdings von dem Hausbesitzer nie eine Betriebskostenabrechnung erhalten. Auch als die Immobilie an einen anderen Eigentümer verkauft wurde, rechnete der ehemalige Vermieter die Kosten nicht ab.
Die Berliner Richter entschieden, dass der frühere Vermieter die ordnungsgemäße Abrechnung vertragswidrig versäumt habe und der Mieter nun nicht mehr länger darauf warten brauche. Der Vermieter wurde verurteilt, sämtliche Abschlagszahlungen an den Mieter zurückzuzahlen
(LG Berlin, Beschluss vom 02.10.2007, Az. 65 S 205/07).
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