(Immowelt.de) Nach einem aktuellen Urteil kann es für Mieter richtig teuer werden, wenn sie den Wohnungsschlüssel verlieren und einen Missbrauch nicht ausschließen können.

Abriss - Der Eigentümer einer Immobilie kann seinen Mietern unter gewissen Umständen kündigen, wenn er die Wohnung oder das Haus wirtschaftlich verwerten will. Gilt das auch, wenn diese "wirtschaftliche Verwertung" in einem Abriss des Gebäudes und dem späteren Wiederaufbau besteht?

Die Mieter eines Wohnhauses mit mehreren Parteien staunten nicht schlecht, als sie wie gewohnt ihre Wäsche zum Trocknen auf den Dachboden bringen wollten. Die Speichertüre war versperrt, den Schlüssel hatte der Eigentümer an sich genommen. Das wollten sich die Hausbewohner nicht gefallen lassen.

Mietkaution - Nicht immer kann ein Ex-Mieter seine Kaution zurückfordern. Zieht er aus, bevor der neue Vermieter Eigentümer wird und der alte ist bankrott, so kommt er schlimmstenfalls nicht mehr an sein Geld.

Eigenbedarf - Mit dem Ende einer Partnerschaft endet in der Regel auch das gemeisame Zusammenleben. Meist zieht einfach ein Partner aus oder beide suchen sich eine neue Bleibe. Knifflig wird es aber, wenn das Paar aus Eigentümer und Mieter besteht.

Täuscht der Eigentümer eines vermieteten Hauses seinen Eigenbedarf nur vor, hat er dem zu Unrecht gekündigten Mieter für den arglistig erzwungenen Auszug Schadensersatz zu leisten.

Auf einem öffentlichen Spielplatz muss es nicht weniger leise zugehen, wenn die tagsüber dort herumtollenden Kinder längst im Bett sind. Der über die üblichen Spielzeiten von Kindern hinausgehende Lärm gibt den Anwohnern aber nicht das Recht zu einer einseitigen Mietminderung.

BGH - Der BGH hat entschieden, dass bei einer unwirksamen Endrenovierungsklausel der Vermieter einem Erstattungsanspruch ausgesetzt sein kann, wenn der Mieter im Vertrauen auf die Wirksamkeit der Regelung vor dem Auszug Schönheitsreparaturen ausführt.

Modernisierung - Ein Vermieter muss ältere Mietwohnungen zwar nicht dem aktuellen Stand der Technik anpassen. Werden allerdings Modernisierungen durchgeführt, so müssen diese den neuesten technischen Normen entsprechen.

Hat ein Mietvertrag nach Recht und Gesetz seine Gültigkeit verloren, darf der Hausbesitzer ab diesem Zeitpunkt dem gekündigten Mieter die Heizung und das Wasser abstellen - selbst wenn letzter die Räumlichkeiten noch immer nicht verlassen hat.