Das Verwaltungsgericht Berlin hat durch Urteil entschieden, dass ein Kraftfahrer, der innerhalb eines Jahres 159 Parkverstöße begeht, zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist und daher die Fahrerlaubnis entzogen werden kann.

Die verbotswidrige Benutzung eines Mobiltelefons durch ein Halten i.S.v. § 23 Abs. 1a Satz 1 StVO liegt nicht nur dann vor, wenn dieses mit der Hand ergriffen wird, sondern auch dann, wenn es auf dem Oberschenkel abgelegt wird.

Im vorliegenden Fall wurde eine Frau wegen einer Geschwindigkeitsüberschreitung "geblitzt" und auf dem Messfoto war zu erkennen, dass sie telefonierte. Vor Gericht räumte sie zwar ein, telefoniert zu haben, jedoch habe sie das Telefon nicht "gehalten", sondern zwischen Ohr und Schulter eingeklemmt.

Die Käuferin eines gebrauchten Fahrzeugs, in dem der Dieselmotor der Baureihe EA 189 verbaut ist, kann von dem Motorenhersteller keinen Schadensersatz verlangen, wenn die Kaufentscheidung in Kenntnis des „Dieselabgas-Skandals“ getroffen wurde.

Das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg hat entschieden, dass die von Niedersachsen erprobte Geschwindigkeitsüberwachungsanlage "Section Control" wieder in Betrieb genommen werden kann.

Im vorliegenden Fall musste ein Autofahrer eine dringende Notdurft verrichten und versuchte die nah gelegene Toilette bei seiner Freundin zu erreichen. In der Innenstadt fuhr er 52 km/h zu schnell und wurde "geblitzt". Zwei Monate Fahrverbot und 280 EUR Bußgeld sollten es sein. Der Autofahrer wehrt sich dagegen.

Handelt es sich bei einem elektronischen Taschenrechner um ein elektronisches Gerät, das - wie beispielsweise auch ein Mobiltelefon - der Information dient oder zu dienen bestimmt ist? Das Oberlandesgericht Hamm sagt "ja", würde aber damit von einer Entscheidung des OLG Oldenburg abweichen. Nun wird der BGH gefragt.

Im Dezember 2018 erreichte das Landgericht Osnabrück eine Vielzahl von Klagen gegen Fahrzeughersteller wegen der sog. Abgas-Affäre. Das Landgericht hatte sich mit der Frage zu befassen, ob bei den 2019 eingegangenen Verfahren bereits die gesetzliche Verjährung eingetreten sein könnte.

Der Käufer eines Fahrzeugs kann von dem Hersteller keinen Schadensersatz wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung mit der Begründung verlangen, das Fahrzeug sei mit einer Abschalteinrichtung ausgestattet, die die Abgasreinigung in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur verändere ("Thermofenster").

Stellt eine Werkstatt das Auto eines Kunden über Nacht auf dem öffentlich zugänglichen Kundenparkplatz ab, weil auf dem abgeriegelten Gelände kein Platz mehr war, haftet sie nicht für Schäden durch Fremde.