Mietminderung - Gibt es im Mietvertrag keinerlei Angaben zur Größe der Wohnung, ist eine Mietminderung wegen einer zu kleinen Wohnung ausgeschlossen, entschied das Amtsgericht Hagen (Az.: 9 C 500/07).

Das Grundproblem ist immer dasselbe: Eigentümer legen Wert darauf, dass ihnen ihre Wohnung beim Auszug in einem gut vermietbaren Zustand übergeben wird. Mieter dagegen wollen sich gerne individuell einrichten. Ein Fall zur Farbwahl bei Holzteilen.

Unwissenheit kann vor Verjährung schützen - Wenn sich bei einer vermieteten Wohnung ein Eigentümerwechsel abzeichnet, dann sollten alle Beteiligten eine gewisse Vorsicht walten lassen. Denn häufig taucht die Frage auf, welche gegenseitigen Verpflichtungen weiterhin Bestand haben und welche nicht.

Wohnfläche: Der Bundesgerichtshof hatte zu entscheiden, ob die Fläche von Dachterassen und Balkonen zur Hälfte oder nur zu einem Viertel der mietpflichtigen Wohnfläche zugerechnet werden dürfen. Wer deshalb Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter erwartete, wurde entäuscht.

Urteil: Mieter können nicht dazu verpflichtet werden, Schönheitsrenovierungen vorzunehmen, wenn der Zustand der Wände – zum Beispiel aufgrund von Rissen, erheblich schadhaft ist. In solch einem Fall sind Malerarbeiten wirtschaftlich nicht sinnvoll und können auch nicht fachgerecht ausgeführt werden.

Urteil: Ein Mieterhöhungsschreiben, in dem sich der Vermieter auf die ortsübliche Vergleichsmiete bezieht, ist auch dann gültig, wenn ihm keine Kopie des örtlichen Mietspiegels beiliegt. Dies gilt zumindest dann, wenn ein solcher Mietspiegel allgemein zugänglich ist.

Urteil: Vermieter können unter bestimmten Voraussetzungen im Mietvertrag eine größere als die tatsächliche Wohnfläche angeben. Eine "Mietraumfläche" von circa 61,5 Quadratmetern muss nicht unbedingt der tatsächlichen Wohnfläche entsprechen.

Mietrecht - Grundsätzlich ist eine Mieterhöhung aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen zulässig. Allerdings dürfen bei der Mieterhöhung nur solche Kosten herangezogen werden, die notwendig waren. Unnötige, unzweckmäßige oder überhöhte Modernisierungskosten dürfen nicht auf den Mieter umgelegt werden.

Mietrecht - Wenn es um die Ausstattung einer Mietwohnung geht, dann kann man über vieles streiten. Eines aber geht gar nicht: Ist es einem Mieter wegen einer unsicheren Treppe nur unter Gefahren möglich, eine Immobilie zu betreten, dann kann er fristlos kündigen.

Streit über modernen Fernwärmeanschluss - Nicht jede Ankündigung einer Umbaumaßnahme durch den Eigentümer stößt bei Mietern auf Begeisterung. Mal ist es die Furcht vor wochenlangem Baulärm und mal die Furcht vor einer anschließenden Mieterhöhung, die zum Widerspruch führt.