In der Regel ist ein Vermieter dafür verantwortlich, dass nicht nur auf dem Grundstück, sondern auch davor auf den Bürgersteigen Schnee und Glatteis beseitigt werden. Diese Pflicht kann der Vermieter aber auf seine Mieter übertragen.

OLG Saarbrücken, Urteil vom 11.7.06 - 4 U 126/06 - 36

Die Verkehrssicherungspflicht eines Vermieters hat auch Kindern gegenüber Grenzen. So haftet beispielsweise ein Hauseigentümer nicht für Schäden, die daraus entstehen, dass ein Treppengeländer zum Hinunterrutschen missbraucht wird, informiert Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse.

AG Hannover, Urteil vom 15.02.2007 - 409 C 13101/06

Mieter können bei der Anmietung einer Wohnung in einem Altbau nicht automatisch den modernsten technischen Standard erwarten. So kommt es beispielsweise gerade im Winter häufig vor, dass sich bei beheizten Räumen Tauwasser an den Fensterscheiben bildet.

Brandenburg/Berlin (DAV). Wer wann im Winter bei Schnee und Eis streuen muss, ist im Einzelfall immer wieder umstritten. Das Oberlandesgericht Brandenburg hat am 18. Januar 2007 (AZ: 5 U 86/06) entschieden, dass gestreut werden muss, wenn es Anhaltspunkte für eine Glatteisbildung gibt. Darauf weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

BGH, Urteil vom 20.12.2007 - IX ZR 132/06

Bei einem Konkurs des Vermieters kann dessen Mietern der Verlust ihrer Kaution drohen. „Ein Mieter hat nur dann einen Anspruch auf Rückzahlung seiner Mietkaution gegen einen insolventen Vermieter, wenn dieser die Mietsicherheit getrennt angelegt hat", warnt Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse.

Bremen/Berlin (DAV). Störendes stundenlanges und nächtliches Gebell muss der Vermieter nicht dulden. Er kann dem Mieter die Hundehaltung verbieten, wenn die anderen Mieter dadurch gestört sind. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Bremen vom 5. Mai 2006 (AZ: - 7 C 240/05 -) weist die Deutsche Anwaltauskunft hin.

Mietrecht: Wird Mietern die mietvertraglich zugesicherte Nutzung des Fahrradkellers entzogen, so dürfen sie die Miete mindern. Auf dieses Urteil des Amtsgerichts Menden weist Anette Rehm von der Quelle Bausparkasse hin.

17.12.2007 - Will ein Vermieter die Wärmeversorgung seines Mietshauses auf ein externes Unternehmen übertragen, muss er dabei das mietrechtliche Gebot der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen. Dabei ist er verpflichtet, auf ein angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu achten - so Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse.

Mietrecht: Schlechtes Benehmen eines Wohnungseigentümers gegenüber anderen Mietern kann teuer zu stehen kommen. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Köln macht Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse alle Eigentümergemeinschaften aufmerksam.

Kosten für eine Versicherung, welche ein Gebäude vor den Folgen terroristischer Anschläge schützt, können als Nebenkosten auf die Mieter umgelegt werden. Dies gilt selbst dann, wenn es sich bei der Mietsache nicht um ein besonders gefährdetes Objekt handelt.