Bundesgerichtshof - Die Frist zur Abrechnung der Betriebskosten gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB wird nur dann gewahrt, wenn die Abrechnung dem Mieter noch innerhalb der Frist zugeht; die rechtzeitige Absendung der Abrechnung durch den Vermieter genügt nicht.

Ein Vermieter kann seinem Mieter selbst dann nicht das Trocknen seiner Wäsche in der Wohnung verbieten, wenn es im Keller des Hauses einen Trockenraum gibt.

Wem zu Unrecht fristlos sein Zimmer gekündigt wurde, kann sich dagegen wehren und sich für sein Vorgehen von einem Anwalt beraten lassen. Dann aber sollte er sich schon selbst zum Vermieter begeben und dem die in Erfahrung gebrachten Gründe für die Unrechtmäßigkeit der Kündigung auch eigenständig darlegen.

Mietrecht: Jeder Mensch erhält seine Briefe, Postkarten und Zeitungen gerne zuverlässig und pünktlich. Doch manchmal ist das für die Zusteller nur schwer zu machen - dann nämlich, wenn ihnen der Zugang zu den Briefkästen verwehrt ist.

Dort, wo ältere Heizungen betrieben werden, entsteht in Wohngebieten gelegentlich beißender Qualm, den ein Nachbar durchaus als störend empfinden kann. Das dachte sich auch ein Mann aus Münster und kürzte deshalb die Miete.

Die Umlage der Betriebskosten kann entweder nach der Wohnfläche oder nach der Personenzahl des Mieters abgerechnet werden. Wurde eine Umlage nach Personenzahl vereinbart, so darf der Vermieter zur Ermittlung der Wohnungsbelegungen nicht einfach auf das amtliche Einwohnermelderegister zurückgreifen.

Ein Speiselokal ist kein Nest für Dreckspatzen: Wer eine Gaststätte an einen neuen Betreiber verpachtet, hat dafür zu sorgen, dass diese auch mit Beginn des Pachtvertrages ordnungsgemäß bewirtschaftet werden kann.

Die Abrechnung über die jährlichen Betriebskosten muss nach Paragraf 556 III 2 BGB dem Mieter innerhalb der Abrechnungsfrist von zwölf Monaten zugegangen sein. Dabei trägt der Absender das Risiko einer möglichen Nichtzustellung.

09.02.2009 - Der Paragraf 536 c des Bürgerlichen Gesetzbuches bestimmt, dass ein Mieter während der Mietzeit auftretende Mängel der Mietsache beim Vermieter anzuzeigen hat. Unterlässt er dies, kann er zum Schadensersatz verpflichtet sein. Mieter sind jedoch nicht verpflichtet, die Mietsache auf verborgene Mängel hin zu untersuchen.

26.01.2009 - Ein Vermieter kann im Winter die Räum- und Streupflicht an einen professionellen Winterdienst übertragen. Die dadurch entstehenden Kosten darf er auf seine Mieter umlegen, sofern dies im Mietvertrag vereinbart ist. Diese Variante kann auch haftungsrechtliche Vorteile für den Vermieter sowie für die Mieter haben.