Mieter dürfen sich nicht darauf verlassen, dass - selbst wenn der Vermieter jahrelang keine Betriebskosten abgerechnet hatte - sie auch künftig keine Nebenkosten zahlen brauchen. Daraus kann keine stillschweigende Vertragsänderung geschlossen werden.

Mietrecht: Nach Auffassung des Bundesgerichtshofs stellen unpünktliche Mietzahlungen einen Grund zur (fristlosen) Kündigung des Mietvertrages durch den Vermieter dar. Dabei ist es unerheblich, ob die Grundmiete oder lediglich die Betriebskostenvorauszahlungen unpünktlich gezahlt werden - betont Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse.

Mietrecht: Mieter dürfen sich nicht darauf verlassen, dass - selbst wenn der Vermieter jahrelang keine Betriebskosten abgerechnet hatte - sie auch künftig keine Nebenkosten zahlen brauchen.

Verkehrssicherungspflicht: Der Vermieter eines PKW-Stellplatzes ist seinem Mieter grundsätzlich nicht zum Winterdienst verpflichtet. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf macht Eric Reißig von der Quelle Bausparkasse aufmerksam. Verletzt dieser sich, so hat sich nach Ansicht der Juristen lediglich sein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht.

Mietrecht: Ein kritischer Punkt zwischen Vermieter und Mieter sind Mietminderungen. Diese kommen in der Regel in Frage, wenn ein Mangel vorliegt und dadurch die Benutzbarkeit der Wohnung tatsächlich eingeschränkt wird.

Hauseigentümer ärgern sich immer wieder über verschmierte Wände und beschädigte und verschmutze Hausflure. Doch wie soll man die Übeltäter davon abhalten? In seiner Not hatte daraufhin ein Hauseigentümer zur Abschreckung eine Videokamera-Attrappe im Treppenhaus installiert.

Mietrecht: Ein Mieter ist verpflichtet, seine Wohnung in den Kältemonaten mindestens mäßig zu heizen. Andernfalls ist der Vermieter berechtigt, den Mietvertrag fristgerecht zu kündigen - gibt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse zu beachten.

Kinderlärm führt immer wieder zu Zwistigkeiten zwischen Eltern, geplagten Nachbarn und dem Vermieter. Kommt es allerdings zum Rechtsstreit, stehen die Richter meist hinter den Familien - sagt Verena Tiemann von der Quelle Bausparkasse und rät, besser vorher miteinander friedlich zu reden.

Berlin (DAV). Wenn in gemieteten Wohn- oder Geschäftsräumen Schimmel auftritt, kann die Miete gemindert werden. Das Kammergericht Berlin hat in einem Beschluss vom 25. September 2006 (AZ: 12 U 118/05) bereits die Anforderungen an ein entsprechendes Mietminderungsbegehren genau beschrieben.

Mietrecht: Mieter werden oft erst im Nachhinein darüber informiert, dass das Mietshaus an einen neuen Eigentümer übergegangen ist. Viele fragen sich dann, wie es mit ihrem Mietverhältnis weiter geht. Der neue Vermieter tritt in alle Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Mietverhältnis ein - klärt Susanne Dehm von der Quelle Bausparkasse auf. Hier gilt der Grundsatz: Kauf bricht nicht Miete!