Mit seinem Beschluss vom 29. Dezember 2014 hat das Oberlandesgericht Celle entschieden, dass es für eine Verurteilung nach § 24 a Abs. 2 und 3 StVG (fahrlässige Drogenfahrt) nicht ausreichend ist, wenn allein die Überschreitung des Grenzwertes der jeweiligen Substanz im Blut festgestellt wurde.