Auf einer Abbiegespur lenkt der Vorausfahrende urplötzlich nach links in eine Nebenstraße oder in eine Grundstückseinfahrt, anstatt bis zur Kreuzung vorzufahren. Hat man dann nicht genügend Sicherheitsabstand eingehalten, ist ein Auffahrunfall schnell passiert. Doch haftet man als Auffahrender alleine, oder trägt der Abbiegende eine Mitschuld?