Wer zahlt für Schäden beim Abschleppen?
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Ist ein Abschleppunternehmen von der Stadt oder Gemeinde beauftragt, sind Schadenersatzansprüche wegen Beschädigungen des Fahrzeugs im Rahmen des Abschleppvorgangs an die Stadt/Gemeinde, nicht jedoch gegen das Abschleppunternehmen zu richten.