Bei fehlender Belehrung – Anschlussinhaber soll für Filesharing erwachsener Dritter haften
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Das LG Hamburg hat in einem aktuellen Filesharing Verfahren entschieden, dass der Inhaber eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen durch Dritte haftet, wenn er erwachsenen Dritten, die keine Familienangehörigen sind, den Zugang ohne vorherige Belehrung zur Verfügung stellt.