Blitzer: Geschwindigkeitsmessung mit ungeeichtem Messgerät unverwertbar!
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Sofern ein Geschwindigkeitsmessgerät nach einer Reparatur nicht unverzüglich einer erneuten Eichung unterzogen wird, ist eine Geschwindigkeitsmessung damit unverwertbar. Im Rahmen einer Reparatur kam es zu eichrelevanten Öffnungen des Messgerätes.