Keine Verlängerung der gesetzlichen sechsmonatigen Frist für Schadensersatzansprüche des Vermieters
http://www.anwalt.de/rechtstipps/keine-verlaengerung-der-gesetzlichen-sechsmonatigen-frist-fuer-schadensersatzansprueche-des-vermieters_120673.html
Am 08.11.2017 musste sich der 8. Senat des BGH in seiner Entscheidung, Az.: VIII ZR 13/17, mit der Frage beschäftigen, ob die vom Gesetz vorgesehene Frist von 6 Monaten für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters nach Rückerhalt der Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses aus § 548 Abs. 1 S. 1 BGB in einem Formularvertrag verlängert werden kann.