Am 08.11.2017 musste sich der 8. Senat des BGH in seiner Entscheidung, Az.: VIII ZR 13/17, mit der Frage beschäftigen, ob die vom Gesetz vorgesehene Frist von 6 Monaten für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen des Vermieters nach Rückerhalt der Wohnung bei Beendigung des Mietverhältnisses aus § 548 Abs. 1 S. 1 BGB in einem Formularvertrag verlängert werden kann.