Ein Vermieter renoviert eine Wohnung. Im Bad, inklusive des Duschbereichs, werden exklusive Natursteinfliesen angebracht. Als nach nicht einmal zwei Jahren die Mieter ausziehen, behält der Vermieter die Kaution mit der Begründung ein, dass die Fliesen beschädigt wurden, weil die falschen Duschgele, Shampoos und Putzmittel verwendet wurden.