Wurde eine Wohnung, ein Geschäft oder ein Auto aufgebrochen, ist das für die Betroffenen zumeist ein Schock. Ob wirklich ein Versicherungsfall oder nach einem vorgetäuschten Schaden vielmehr ein Versicherungsbetrug vorliegt, ist in der Praxis nicht immer leicht zu erkennen. Nachfolgend zwei Entscheidungen zur erforderlichen Beweislage.