Verwaltungsgericht Braunschweig
Streit um Buslinien im Landkreis Gifhorn
Verwaltungsgericht bestätigt einstweilige Erlaubnis für Wesendorfer Busunternehmen
Die LNVG hatte sich für die Firma Bischof-Brauner entschieden, weil diese aus ihrer Sicht das deutlich bessere Verkehrsangebot gemacht hatte. Das Unternehmen bietet auch in den Ferienzeiten, an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen einen regelmäßigen Linienverkehr an. Das Angebot der VLG dagegen sah für diese Zeiten sogenannte Anrufbusse vor. In ihrer Entscheidung führen die Richter der 6. Kammer aus, es sei jedenfalls nicht offensichtlich fehlerhaft, den Verkehr mit Anrufbussen als schlechtere Verkehrsbedienung zu werten. Im Übrigen sei es rechtlich in Ordnung, dass die LNVG demjenigen Unternehmen die einstweilige Erlaubnis erteilt habe, das nach Ansicht der Behörde die Konzession auch endgültig erhalten solle. Eine weiter gehende Prüfung müsse das Gericht dazu im Eilverfahren nicht vornehmen; diese Prüfung sei dem Hauptsacheverfahren vorbehalten, in dem es um die endgültigen Genehmigungen geht.
Außerdem entschieden die Richter, dass die LNVG das Auswahlverfahren rechtlich einwandfrei durchgeführt habe. Ein Verstoß gegen das Fairnessgebot und das Gebot der Chancengleichheit liege nicht vor.
Die Entscheidung betrifft die Linien 127 und 128. Das Gericht musste über die einstweilige Erlaubnis entscheiden, weil ein öffentliches Interesse an der Aufrechterhaltung des Linienverkehrs besteht, bis die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Konzession wirksam wird. Ein Verfahren über die endgültige Erteilung der Konzession ist beim Verwaltungsgericht bereits anhängig. Wann es dort zu einer Verhandlung kommen wird, ist derzeit noch nicht abzusehen.
PM des Verwaltungsgericht Braunschweig
Beschluss vom 14.09.2009, Aktenzeichen 6 B 174/09
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