08.07.2009 - 18:37 [ ARAG AG ]
VVG - Kaskoschutz auch bei Fahrlässigkeit
Typische Situationen, die als grob fahrlässig gelten, sind laut ARAG Experten das Überfahren einer roten Ampel, überhöhte Geschwindigkeit oder gefährliche Körperverrenkungen während der Fahrt, etwa weil etwas in den Fußraum gefallen ist. Wegen solcher Fehler darf kein Versicherer mehr die Leistung pauschal verweigern. Die Assekuranz darf jedoch ihre Leistungen in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis kürzen. Quoten gibt der Gesetzgeber allerdings nicht vor. Die müssen Versicherer und Kunden im Einzelfall aushandeln - oder die Gerichte festsetzen.
Quelle: ARAG
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