Rechtstipp: Auch wer eine Leitplanke nur leicht touchiert, sollte keinesfalls einfach weiterfahren, denn ansonsten könnte eine Unfallflucht vorliegen. Macht man sich einer solchen schuldig, kann die Versicherung laut ARAG Experten die Zahlung verweigern.
So erging es einem Geschäftsmann, der mit seinem Auto die Leitplanke touchiert hatte und weiter gefahren war. Das angerufene Gericht entschied, dass die Versicherung nicht zahlen muss, da in der Regel Beschädigungen an einer Leitplane kein "unerheblicher Schaden" seien und der Versicherungsnehmer daher auf die Polizei hätte warten müssen (OLG Brandenburg/Havel, Az.: 12 U 205/06).
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