17.03.2009 - 16:13 [ ARAG AG ]
Leitplanke beschädigt und weiter gefahren
So erging es einem Geschäftsmann, der mit seinem Auto die Leitplanke touchiert hatte und weiter gefahren war. Das angerufene Gericht entschied, dass die Versicherung nicht zahlen muss, da in der Regel Beschädigungen an einer Leitplane kein "unerheblicher Schaden" seien und der Versicherungsnehmer daher auf die Polizei hätte warten müssen (OLG Brandenburg/Havel, Az.: 12 U 205/06).
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