Landgericht Frankfurt a.M.
Zahlung Versicherungsbeitrag - Zuschlag bei monatlicher Zahlung?
Der Sachverhalt
Versicherungsprämien, die regelmäßig jährlich im Voraus fällig sind, können von Verbrauchern oft nicht auf einmal bezahlt werden. Daher räumen die Versicherer den Kunden monatliche, vierteljährliche oder halbjährliche Teilzahlungen ein. Dafür ist ein Zuschlag zu zahlen. Dieser Zins muss nach Auffassung der Verbraucherzentrale als "effektiver Jahreszins" angegeben werden, denn nur anhand dieser Zahl sind die Kosten der Teilzahlung erkennbar.
Die meisten Versicherer geben gar keinen oder einen falschen Zinssatz an. So kommt es vor, dass ein Zuschlag von 5 Prozent angegeben wird, der wahre Preis aber bei bis zu 14 Prozent effektiver Jahreszins liegt. Setzt sich die Auffassung der Verbraucherschützer bis zum Bundesgerichtshof durch, können Verbraucher erhebliche Rückzahlungen fordern, oder es können sogar Verträge vollständig widerrufen werden.
Die Entscheidung
Das von der Verbraucherzentrale Hamburg erstrittene Urteil erging am 12. Oktober 2011. Das Gericht führt aus:
„Die Gewährung der Ratenzahlungsmöglichkeiten stellt einen Kredit im Sinne des § 6 Abs. 1 PAngV dar, für den... die Gesamtkosten... als "effektiver Jahreszins" zu bezeichnen sind.”
Gericht:
Landgericht Frankfurt a.M., Urteil vom 12.10.2011 - (2-06 O 111/11)
Quelle: Verbraucherzentrale Hamburg
Weitere Informationen unter http://www.vzhh.de/versicherungen/30027/sieg-in-frankfurt.aspx
Dieses Urteil teilen:
Vorheriges Urteil: Urteil zu Gebrauch eines Fahrzeugs - Sitz verschieben gehört dazu |
Nächstes Urteil: Der abgetrennte Daumen - Versicherungsbetrug? |
|---|
Hier könnte auch Ihr Beitrag stehen:
Veröffentlichen Sie kostenlos Ihren juristischen Beitrag auf Rechtsindex.de und erscheinen Sie auf Facebook, Twitter und GoogleNews. Beitrag einreichen
Veröffentlichen Sie kostenlos Ihren juristischen Beitrag auf Rechtsindex.de und erscheinen Sie auf Facebook, Twitter und GoogleNews. Beitrag einreichen













