Eine 40-jährige Frau ist mit ihrem Pkw mit hoher Geschwindigkeit trotz roter Ampel in eine Kreuzung eingefahren, um dort mit einem beliebigen anderen Fahrzeug zusammenzustoßen. Tatsächlich kam es zu dieser gewollten Kollision, die zu Sach- und Personenschäden führten, glücklicherweise aber nicht zur Tötung des anderen Fahrzeugführers.


Das Schwurgericht des Landgerichts Osnabrück hat numehr im Rahmen eines sog. Sicherungsverfahrens die Unterbringung der 40-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet und ihr zugleich die Fahrerlaubnis entzogen.

Psychisch kranke Frau führt absichtlich Kollision herbei

Die Kammer ist nach durchgeführter Beweisaufnahme davon überzeugt, dass die Beschuldigte mit ihrem Pkw in Osnabrück absichtlich eine Kollision mit einem anderen Fahrzeug herbeigeführt hatte. Aufgrund erheblicher psychischer Probleme sei sie mit hoher Geschwindigkeit trotz roter Ampel in eine Kreuzung eingefahren, um dort mit einem beliebigen anderen Fahrzeug zusammenzustoßen. Dabei habe sie den Tod des anderen Fahrzeugführers billigend in Kauf genommen.

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

Da die Staatsanwaltschaft schon im Ermittlungsverfahren davon ausgegangen war, dass die Betroffene aufgrund einer akuten psychotischen Episode einer chronisch verlaufenden paranoid-halluzinatorischen Schizophrenie zur Tatzeit nicht schuldfähig war, wurden die Vorwürfe im Rahmen eines sog. Sicherungsverfahrens aufgeklärt. Hierbei steht nicht die Bestrafung eines Angeklagten im Vordergrund, sondern die Prüfung, ob wegen seiner Gefährlichkeit sogenannte Maßregeln der Besserung und Sicherung (wie hier die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus) anzuordnen sind.

Schutz der Allgemeinheit

Bei den Plädoyers waren sich Staatsanwaltschaft, Nebenklage und Verteidigung weitgehend einig, dass eine Unterbringung der Beschuldigten in der Psychiatrie erforderlich ist, um die Allgemeinheit vor weiteren erheblichen Straftaten zu schützen.

Quelle: Landgericht Osnabrück
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