03.06.2009 - 11:48 [ ARAG AG ]
Rotlichtphase durch Mitzählen feststellbar
Da der Polizist den Vorbereich, die Haltelinie und die Ampelanlage gut im Blick gehabt habe, seien vernünftige Zweifel an dessen Feststellungen nicht angebracht. ARAG Experten erläutern, dass Stoppuhren und elektronische Messungen zwar genauer seien, ein qualifizierter Rotlichtverstoß aber auch durch Schätzung eines Zeugen festgestellt werden könne. Es genügt ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit dem gegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr aufkommen könnten.
OLG Hamm, Az.: 3 Ss 55/09
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