17.03.2009 - 16:08 [ ARAG AG ]
Verkehrsrecht: Geblinkt und trotzdem Geradeaus!
Es ist nicht auszuschließen, dass ein Blinker aus Versehen gesetzt wird oder ein technischer Defekt vorliegt. Kommt es zu einer Kollision, trägt der Blinkende in der Regel zwar eine Mitschuld. ARAG Experten raten allerdings dazu zu warten, bis eindeutig feststeht, dass tatsächlich abgebogen wird (OLG Saarbrücken, Az.: 4 U 228/07-76).
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