17.03.2009 - 16:08 [ ARAG AG ]
Verkehrsrecht: Geblinkt und trotzdem Geradeaus!
Es ist nicht auszuschließen, dass ein Blinker aus Versehen gesetzt wird oder ein technischer Defekt vorliegt. Kommt es zu einer Kollision, trägt der Blinkende in der Regel zwar eine Mitschuld. ARAG Experten raten allerdings dazu zu warten, bis eindeutig feststeht, dass tatsächlich abgebogen wird (OLG Saarbrücken, Az.: 4 U 228/07-76).
Dieses Urteil teilen:
Vorheriges Urteil: Abschleppkosten trotz Abbruch des Abschleppvorgangs |
Nächstes Urteil: Wissenswertes zum Bußgeldkatalog 2009 |
|---|
Hier könnte auch Ihr Beitrag stehen:
Veröffentlichen Sie kostenlos Ihren juristischen Beitrag
auf Rechtsindex.de und erscheinen Sie auf Facebook,
Twitter und GoogleNews. Beitrag einreichen
Veröffentlichen Sie kostenlos Ihren juristischen Beitrag
auf Rechtsindex.de und erscheinen Sie auf Facebook,
Twitter und GoogleNews. Beitrag einreichen













