Ein 24-Jähriger aus dem Landkreis Fulda hat sich als Polizist oder Detektiv ausgegeben, um zehn- bis siebzehnjährigen Mädchen zu missbrauchen. Vorwand war die Durchsuchung nach angeblichen Betäubungsmitteln. Nun ist das Urteil gegen den jungen Mann ergangen.

Der Sachverhalt

Dem jungen Mann war zur Last gelegt worden, im Zeitraum von Anfang Februar 2005 bis Ende Juni 2014 in Fulda, Petersberg, Hofbieber, Wetzlar, Kassel und Hamburg in insgesamt 25 Fällen Sexualstraftaten zum Nachteil von zehn- bis siebzehnjährigen Mädchen bzw. weiblichen Jugendlichen begangen bzw. diese versucht zu haben.

Nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme stand zur Überzeugung der Kammer fest, dass der Angeklagte sich mehrere Jahre lang jungen Mädchen bzw. weiblichen Jugendlichen auf der Straße genähert und sich dabei als Polizeibeamter oder Detektiv ausgegeben hat, um vermeintliche körperliche Durchsuchungen nach Betäubungsmitteln zu sexuellen Handlungen auszunutzen.

In einem Fall gab der Angeklagte gegenüber einem Mädchen an, er sei Bademeister. Die Tatorte befinden sich bei Hofbieber in der osthessischen Rhön, Fulda, Petersberg, Wetzlar und Kassel. Nach Auffassung der Richter war der Angeklagte zur Tatzeit voll schuldfähig.

Das Urteil des Landgerichts Fulda (2 KLs 42 Js 12191/14)

Das Landgericht Fulds hat durch Urteil (2 KLs 42 Js 12191/14) den Angeklagten wegen des sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen, davon in einem Fall des Versuchs, des sexuellen Missbrauchs von Kindern in Tateinheit mit Amtsanmaßung in drei Fällen, davon in einem Fall des Versuchs der Amtsanmaßung, der Nötigung, des versuchten sexuellen Missbrauchs von Jugendlichen in zwei Fällen, davon einmal in Tateinheit mit Amtsanmaßung, der Vergewaltigung in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch Jugendlicher, Körperverletzung und Amtsanmaßung und der versuchten sexuellen Nötigung zu einer Jugendstrafe von 3 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Im Übrigen ist der Angeklagte freigesprochen worden.

In einigen Fällen erfolgte ein Freispruch

In einigen dem Angeklagten zur Last gelegten Fällen erfolgte ein Freispruch, so auch bezüglich eines dem Angeklagten zur Last gelegten schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in der Freien und Hansestadt Hamburg am 18.01.2014. In diesen Fällen konnte die Kammer nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme auf der Grundlage von Indizien nicht die sichere Überzeugung von einer Täterschaft des Angeklagten gewinnen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung steht das Rechtsmittel der Revision zu.

Gericht:
Landgericht Fulda, Urteil vom 06.03.2015 - 2 KLs 42 Js 12191/14

LG Fulda
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