Vermieter, die mit sinkenden Mieteinnahmen zu kämpfen haben, können in ihrer Einkommensteuererklärung Absetzungen für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung geltend machen. Darauf weist die Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland hin.

Der dann ergehende ablehnende Steuerbescheid könne mit Hinweis auf ein beim Bundesfinanzhof anhängiges Verfahren (Az. IX R 27/09) offen gehalten werden. In diesem Prozess geht es um die Frage, ob deutliche Mietrückgänge zu Gebäudeabschreibungen für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzungen (AfawA) berechtigen.

Hintergrund: Ein Ehepaar hatte im Jahr 1994 drei Eigentumswohnungen erworben und bis zum Streitjahr 2006 nahezu durchgehend an wechselnde Mieter vermietet. In den ersten fünf Jahren beliefen sich die Kaltmieten der Wohnungen noch auf durchschnittlich 5,62 Euro pro Quadratmeter. Danach sanken die Mieten um etwa 30 Prozent. Im Jahr 2006 erzielten die Kläger nur noch eine Kaltmiete von durchschnittlich 4,65 Euro pro Quadratmeter. In ihrer Steuererklärung machten die Eheleute deshalb Absetzungen für außergewöhnliche wirtschaftliche Abnutzung geltend. Diese begründeten sie mit dem prognostizierten Wertverfall der Eigentumswohnungen, der sich auch in den sinkenden Mieteinnahmen widerspiegele. Das Finanzamt und das Finanzgericht lehnten die Anerkennung dieser "Sonderabschreibung" ab, so dass nun der Bundesfinanzhof entscheiden muss.

Quelle: Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund Deutschland

Werbung
Werbung auf Rechtsindex.de