ARAG AG
Urlaub: Erhöhung der Katalogpreise
Der gedruckte Preis im Katalog ist nur noch ein Richtwert. ARAG Experten weisen darauf hin, dass deutsche Reiseanbieter ihre Katalogpreise neuerdings nachträglich erhöhen dürfen. Vorraussetzung ist, dass im Katalog ein entsprechender Vermerk im Hinweis- oder Preissteil steht. Solche Preiserhöhungen können durch Nachkalkulationen von Hotelzimmer- und Flugstreckennachkäufe entstehen.
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