Was ist eigentlich, wenn man von der Gegenseite direkt angeschrieben wird, obwohl man ausdrücklich geäußert hat, dass der Schriftverkehr über den Rechtsanwalt abgewickelt werden soll. So ging es Frau Bettina Wulf und verlangt vom Heinrich Bauer Verlag Unterlassung.

Der Sachverhalt

Bei diesem Rechtsstreit verlangt Frau Bettina Wulff als Klägerin vom Heinrich Bauer Verlag als Beklagten, es zu unterlassen, sie in presserechtlichen Abmahnfällen direkt anzuschreiben, obwohl sie ausdrücklich geäußert hat, dass der Schriftverkehr über ihre Rechtsanwälte abgewickelt werden solle. Anlass für den Kontakt war die Berichterstattung über die Klägerin in einer Ausgabe der Zeitschrift "CLOSER".

Landgericht Hannover hat der Klage stattgegeben

Das Landgericht Hannover hat der Klage stattgegeben und den Heinrich Bauer Verlag zur Unterlassung verurteilt. Das Landgericht sieht in dem Verhalten des Heinrich Bauer Verlags einen Verstoß gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht von Frau Wulff.

Verstoß gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht

Jeder Inhaber eines Briefkastens könne ausdrücklich darauf hinweisen, dass er persönlich in bestimmten Angelegenheiten nicht in störender Weise bedrängt werden wolle. Dies sei nicht nur durch Anbringen von Aufkleber an dem Briefkasten, sondern auch dadurch möglich, dass darauf hingewiesen werde, die Korrespondenz allein über den eingeschalteten Rechtsanwalt führen zu wollen. Ein schutzwürdiges Interesse des Heinrich Bauer Verlags sei nicht ersichtlich. Die presserechtlichen Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit Frau Wulff stehen, könnten auch mit ihren Rechtsanwälten erörtert werden.

Gegen diese Rechtsauffassung wendet sich der Bauer Verlag mit seiner Berufung. Die Verhandlung wird vor dem OLG Celle im April stattfinden. Ein persönliches Erscheinen von Frau Wulff oder von Gesellschaftern oder Geschäftsführern des Bauer Verlags wurde nicht angeordnet.

OLG Celle
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