Der uralte Backofen der Mieterin wurde vom Vermieter ausgetauscht, doch der neue Ofen sei zum Backen gänzlich ungeeignet, so die Mieterin. Der Richter möchte nun gemeinsam mit den Parteien einen Zitronenkuchen backen und dann über das Ergebnis entscheiden.

Der Sachverhalt

Die Klägerin ist seit Anfang der 80er Jahre Mieterin der Beklagten. Bei Beginn des Mietverhältnisses war ein Gasherd inkl. Ofen mitvermietet worden. Nach mittlerweile über 30 Jahren hat das Gerät seinen Geist aufgegeben. Die Vermieterin ließ deshalb einen neuen Gasofen einbauen.

Mieter: Der neue Backofen taugt nichts!

Über die Frage allerdings, ob dieser neue Ofen zum Backen geeignet ist, streiten die Parteien. Die Mieterin verlangt den Austausch des Geräts. Es sei - wie sie behauptet - noch nicht einmal zum Backen eines einfachen Kuchens geeignet, da es die Temperatur nicht halte, was die Vermieterin wiederum bestreitet.

Inaugenscheinnahme des Gerätes

Nachdem die Parteien sich in einem ersten Gerichtstermin nicht gütlich einigen wollten, muss nun Beweis über die Güte des Backofens erhoben werden. Statt der Einholung eines teuren Sachverständigengutachtens hat der Richter am Amtsgericht  Hannover die richterliche Inaugenscheinnahme des Gerätes im Rahmen eines Ortstermins angeordnet.

Statt Sachverständigengutachten, gemeinsames Kuchen backen

Zu diesem Termin werden sich die Parteien, deren Rechtsanwälte und das Gericht in die von der Klägerin bewohnte Wohnung begeben und dort unter den Augen des Richters gemeinsam einen Zitronenrührkuchen zubereiten und anschließend verkosten. Für Neutralität bei der Rezeptur ist gesorgt: Es soll eine Fertigbackmischung verwendet werden, um Fehlerquellen beim Teig auszuschließen. Vom Ausgang dieses Backversuchs wird dann die Entscheidung des Gerichts abhängen. Der Ortstermin ist nur Parteiöffentlich.

Vielleicht kann auch dieses gemeinsame Kaffeekränzchen zur einer Einigung führen. Wir werden darüber berichten.

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