Rechtsinfo: Fährt ein gerufener Rettungswagen ohne Patienten wieder ab, obgleich der Notarzt diesen hätte ins Krankenhaus transportieren lassen, so muss der zuhause Gebliebene für die anfallenden Kosten aufkommen. Findet trotz medizinischer Notwendigkeit kein Transport statt, fällt die Anfahrt nicht unter die Kassenleistung, wissen ARAG Experten.

So sprach kürzlich auch das Bundessozialgericht eine Krankenkasse davon frei, den 140 Euro teueren Krankentransport, zu bezahlen. Hätte die Versicherte die Fahrt wahrgenommen, wären die Kosten übernommen worde (BSG, Az.: B 1 KR 38/07 R).

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