Mangelhaftes Sofa? Für rund 8000 Euro kaufte ein Hundebesitzer im Jahr 2006 ein Sofa und wollte nun sein Geld zurück, weil das Sofa die Mitbenutzung durch seinen mittelgroßen Hundes nicht ausgehalten habe.

Der Sachverhalt

Durch die Mitbenutzung des Hundes, wurden erhebliche Flecken verursacht. Der Kläger behauptet, dass Möbelhaus habe sich im Jahr 2007 damit einverstanden erklärt, dass das Sofa neu bezogen werde und falls dies nicht möglich sei, eine Rückzahlung des Kaufpreises erfolge. Das Möbelhaus bestreitet jedoch diese Vereinbarung. Mit diesem Begehren zog der Sofakäufer vor Gericht.

Die Entscheidung

Mit Urteil vom 12.04.2011 wurde die Klage des Sofabesitzers abgewiesen, da dieser nicht nachweisen konnte, dass sich das Möbelhaus mit der Rückzahlung des Kaufpreises einverstanden erklärt hatte. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig geworden.

Neben dem Verlust des Sofas und des Prozesses musste der Kläger nun auch noch die Gerichtskosten in Höhe von rund 830 €, die Kosten des gegnerischen Anwalts von rund 1.340 €, sowie seine eigenen Anwaltskosten in etwa in vergleichbarer Höhe tragen.

Gericht:
LG Magdeburg, 12.04.2011 - 10 O 1907/10

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