Mieter müssen sich gegenüber anderen Mitbewohnern im Haus korrekt verhalten. Gravierende Beleidigungen rechtfertigen beispielsweise eine sofortige Vermieterkündigung ohne vorherige Abmahnung.

Auch wenn sich das Haus in einem sogenannten "sozialen Brennpunkt" befindet, darf nicht ständig gepöbelt werden. Auch dort ist ein vernünftiger Umgang mit den Mitmenschen eine Rechtspflicht.

Der Sachverhalt

In einem Mehrfamilienhaus hatte eine Mietpartei bereits kurz nach dem Einzug immer wieder Mitmieter aufs Übelste beleidigt und durch nächtlichen Lärm belästigt. Auf Grund der heftigen Störungen des Hausfriedens kündigte die Vermieterin fristlos. Die Betroffenen widersprachen dieser Kündigung jedoch und zogen nicht aus, so dass die Vermieterin auf Räumung der Wohnung klagen musste.

Die Entscheidung

Die Räumungsklage hatte Erfolg. Derartige massive Störungen begründen das berechtigte Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses, entschieden die Richter vom Landgericht Coburg nach der Beweisaufnahme. Auf eine Abmahnung könne verzichtet werden, da das Verhalten der konstant pöbelnden Mieter nur den Schluss zuließe, dass weitere Beleidigungen folgen würden.

Gericht:
Landgericht Coburg, Beschluss vom 17.11.2008, Az. 32 S 85/08

Quelle: LG Coburg
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