ARAG AG
Alleinerziehende schneller wieder in Vollzeit
Zum einen können die Fristen aus Gründen, die sowohl in der Person des Kindes oder auch der Eltern liegen verlängert werden. Zum anderen sieht das Gesetz Übergangsfristen vor. Neu ist aber, dass künftig in jedem Einzelfall genau überprüft werden muss, wie viel Arbeit dem alleinerziehenden Elternteil zuzumuten ist (BGH ZR 74/08).
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