Fehler in der Widerrufsbelehrung führen dazu, dass Darlehensnehmer auch heute noch die einst abgeschlossenen Verträge widerrufen können.

Viele Bauherren und Immobilienkäufer ärgern sich über die hohen Zinsen ihrer vor einigen Jahren abgeschlossenen Hypothekenkredite. Gerade in einer Phase mit niedrigen Zinsen ließ sich so mancher Euro sparen. Doch die eingegangene Zinsbindung verhindert einen Umstieg auf günstigere Darlehenskonditionen.

Fehlerhafte Widerrufsbelehrungen, die von vielen Kreditinstituten wie beispielsweise Commerzbank, Deutscher Bank, ING-Diba, Postbank oder verschiedener Sparkassen im Zusammenhang mit den Darlehensverträgen verwandt wurden, können den Kreditnehmern jetzt die Chance zum Ausstieg aus den Verträgen eröffnen.

Die Fehler in der Widerrufsbelehrung führen dazu, dass Darlehensnehmer auch heute noch die einst abgeschlossenen Verträge widerrufen können. Die möglichen Fehler sind dabei vielfältig. Manche Banken haben insbesondere seit 2002 in bestimmten Zeiträumen Formulierungen verwandt, die unzulässig waren oder gegen das Gebot verstoßen, die Widerrufsbelehrungen deutlich grafisch hervorzuheben. Für die Darlehensnehmer bedeutet dies, dass sie einen Vertrag mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen können.

Vor unüberlegten und schlecht vorbereiteten Einzelaktionen oder gar Zahlungseinstellungen müssen wir warnen. Beim Widerruf langlaufender Kredite und deren Abwicklung gibt es zahlreiche Fallstricke, denn wenn eine Bank den Widerruf nicht akzeptiert und der Kunde die Zahlung einstellt, kann es schnell zu einem Schufa-Eintrag mit unangenehmen Weiterungen kommen. Erfolgversprechender ist es, mit anwaltlicher Unterstützung mit der Bank ins Gespräch zu kommen und zu versuchen eine einvernehmliche Lösung zu finden. Erst wenn dieser Versuch scheitert, sollte der Klageweg bestritten werden.

Mathias Nittel, Rechtsanwalt

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