Es scheint auf der Hand zu liegen, dass man vor allem Kleinanleger durch Ablehnung der Schiedssprüche einschüchtern will. Sie sollen wegen des immer vorhandenen Prozessrisikos die Verfolgung ihrer Ansprüche aufgeben.

Eine Mitteilung von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Die Situation könnte schlimmer nicht sein: Im Alter von 75 Jahren wird einer Mandantin die Beteiligung an der PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG von einer Anlageberaterin der Sparkasse KölnBonn empfohlen. Der Dame wird die Beteiligung als sichere Anlage empfohlen. Nachdem keinerlei Ausschüttungen von der Gesellschaft gezahlt werden und die Nachrichten zunehmend schlechter werden, erhebt die alte Dame mit Unterstützung ihrer Familie zunächst Beschwerde beim Rheinischen Sparkassen- und Giroverband. Der Schlichter, der erhebliche Versäumnisse feststellt, baut der Sparkasse eine Brücke und schlägt die Rückabwicklung vor. Diese wird rundum abgelehnt. Später erklärt man sich bereit, eine Zahlung in nicht nennenswerter Höhe zu leisten, "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht" selbstverständlich.

Im Alter von 80 Jahren noch Klage erheben?

Nach Auffassung von Michael Minderjahn, der Anleger in Lebensversicherungszweitmarktfonds bei Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht betreut, ist dies kein Einzelfall. Er hat beobachtet, dass zunehmender Tendenz Schlichtungssprüche der Ombudsleute einfach abgelehnt werden. "Dieses Recht haben die Banken und Sparkassen zwar nach praktisch allen Schiedsordnungen, aber es scheint auf der Hand zu liegen, dass man vor allem Kleinanleger durch Ablehnung der Schiedssprüche einschüchtern will. Sie sollen wegen des immer vorhandenen Prozessrisikos die Verfolgung ihrer Ansprüche aufgeben. Gerade ältere Menschen, die zumeist ihr ganzes Leben ohne einen Prozess ausgekommen sind, sind völlig verunsichert wem sie überhaupt noch vertrauen können, scheuen die nervliche Belastung, fürchten aber auch Repressalien. Genau darauf scheint unter anderem die Sparkasse KölnBonn zu setzen."

Immer öfter werden die Anlegeranwälte auch von enttäuschten Bankkunden in Anspruch genommen, die selbst bereits eine Beschwerde beim Rheinischen Sparkassen- und Giroverband eingereicht oder sogar schon erfolgreich abgeschlossen haben und nun doch ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen müssen. Minderjahn dazu: "Es ist dramatisch. Zumeist kommen die fast durchweg über 70jährigen Mandanten zu uns, weil sie Unterstützung ihrer Familien bekommen, nachdem sie ihre vermeintliche Schande eingestanden haben. Ich vermute, die Dunkelziffer derjenigen, die gar nicht erst den Mut aufbringen, ihre Ansprüche prüfen zu lassen, oder trotz positiver Stellungnahme der Ombudsleute aufgeben, ist erheblich."

Tatsächlich ist natürlich gar nicht von der Hand zu weisen, dass es eine erhebliche Belastung darstellt, mit fast achtzig Jahren, manchmal sogar noch älter, sich mit Anwälten und Gerichten auseinander zu setzen. Allerdings sollte den Banken und Sparkassen nicht ermöglicht werden, im Stillen ihre Vertriebssünden auszufechten. Neben der Commerzbank war es vor allem die Sparkasse KölnBonn, die mit großem Nachdruck die Fonds an ihre Kunden vertrieben hat. Nun wird viel Geld ausgegeben, um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen zu verhindern.

Schadensersatzansprüche können durchgesetzt werden

Anleger, die bereits versucht haben, ihre Ansprüche durch Beschwerden durchzusetzen, sollten sich nicht davon abschrecken lassen, dass die Sparkasse KölnBonn versucht, alle juristischen Mittel einzusetzen, um Ansprüche abzuwehren. Das ist grundsätzlich auch ihr Recht. Repressalien von Seiten der Banken sind jedenfalls bisher die absolute Ausnahme geblieben. Allerdings können und sollten Anleger sich auch der Hilfe von spezialisierten Anwälten versichern, die die Schadensersatzansprüche mit großem Engagement und Fachwissen durchsetzen. Eine Vorprüfung wird zumeist kostengünstig erweisen, ob die Prozessaussichten tatsächlich so ungünstig sind, wie viele Anleger befürchten.

Mehr Informationen über Beratungsfehler bei Prorendita-Fonds und insbesondere bei PRORENDITA FÜNF GmbH & Co. KG

Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung an einem der PRORENDITA-Fonds? Möchten Sie wissen, ob wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir informieren Sie gerne in einem unverbindlichen Vorgespräch.

Artikellink: http://www.nittel.co/kanzlei/aktuell/prorendita-sparkasse-koelnbonn-kleinanleger.html

Autoreninformation:
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Michael Minderjahn, Rechtsanwalt
www.nittel.co
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Kanzleiprofil:

Die Anwälte von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht in Heidelberg, München, Berlin, Hamburg und Leipzig vertreten seit Jahren mit großem Erfolg private und institutionelle Anleger gegen Banken, Versicherungen, andere Finanzinstitute, Vermögensverwalter, Anlageberater und sonstige Finanzdienstleister sowie Emittenten von Anlageprodukten. Unsere Kernkompetenz ist es, Anleger vor unseriösen und betrügerischen Angeboten zu schützen und Schadenersatzansprüche durchzusetzen.
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