Was können die Anleger unternehmen, um ihre Rechte im jetzt anstehenden Insolvenzverfahren geltend zu machen? Gibt es noch weitere Möglichkeiten, Schadensersatz einzufordern? Interessengemeinschaft für WGF Anleger.

Ein Beitrag von Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Für betroffenen Anleger war die Insolvenzanmeldung der Westfälischen Grundbesitz und Finanzverwaltung AG eine höchst unerfreuliche Neuigkeit im vorweihnachtlichen Dezember 2012. Nach der Insolvenz der WGF AG fragen sich zahlreiche Anleger: was bleibt von meinem Geld noch übrig? Dies ist eine berechtigte Frage. Die so sicher geglaubte Anlage, die sogar als mündelsicher angepriesen wurde, ist nunmehr doch nicht mehr so sicher, wie geglaubt. Banken haben die Anlage als absolut sicher verkauft, es wurde sogar dahingehend beraten. Banken wie die comdirect, DAB Bank, Volksbank, Raiffeisenbank haben die WGF Anleihen an die Anleger verkauft. Alle Anleihen WGFH08, WGFH07, WGFH06, WGFH05, WGFH04, A0LDUL, A0JRUK und A0AQSM wurden von der WGF AG herausgegeben.

Anleger sollten jetzt nicht in Panik verfallen. Es ist besonnenes Vorgehen gefragt.
Folgende Punkte sollten die WGF Anleger aber beachten:

1. Im Insolvenzverfahren sollten Fristen eingehalten werden, um keine Nachteile zu erleiden. Aufgrund der Absicherung der Anleihen durch Sicherungsrechte an Grundstücken stehen den Anlegern im Insolvenzverfahren besondere Rechte zu, die geltend gemacht werden müssen. Anleger der WGF sollten es einem Experten überlassen, diese Ansprüche geltend zu machen und sollten sich im Insolvenzverfahren vertreten lassen.

2. Es kommen Schadensersatzansprüche in Frage. Diese werden von der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH geltend gemacht. Derzeit wird überprüft, ob Ansprüche gegen die Vorstände der WGF AG und die Banken comdirect, DAB Bank, Volksbanken, Raiffeisenbanken, sonstige Banken und Berater bestehen. Auch Aufsichträte der WGF AG wie Prof. Dr. Gehrke haben sich beispielsweise auf N-TV positiv über die Anlagen der WGF AG geäußert. Der heutige Aufsichtsratvorsitzende Prof. Dr. Schwintowski hat Gutachten erstellt, die positiv waren. Es kommt daher auch eine Haftung der Aufsichtsräte in Frage. Oft verfügen diese Aufsichtsräte über D&O Versicherungen, die für Schäden möglicherweise aufkommen müssen. Das Insolvenzverfahren wird zeigen, welche Ansprüche geltend gemacht werden. Es ist jedoch dringend auf die Verjährung der Ansprüche zu achten, da diese für Anleihen der WGF bereits 2013 eintreten könnte. Anleger sollten daher nicht zögern und dies von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen lassen. Dies kostet meist nicht viel.

Bei der Anlegerschutzkanzlei Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH haben sich bereits hunderte Anleger zur Anlegergemeinschaft kostenlos angemeldet. Auf vielfachen Wunsch hat die Kanzlei um den Experten und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll eine Interessengemeinschaft gegründet, damit mit geballter Kraft die bestmögliche Vertretung erfolgen kann.

Weitere Informationen finden sie auf der Homepage der Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen unter:
http://www.dr-stoll-kollegen.de/aktuelles/wgf-ag-insolvenz-interessengemeinschaft

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Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
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