Immer mehr Bundesbürger setzen auf der Suche nach einer geeigneten Kapitalanlage auf Immobilien. Doch wo es um viel Geld geht, sind Betrüger nicht weit. Durch den vermehrten Handel mit Immobilien hat auch der Immobilienbetrug Hochkonjunktur.

Bis jeder Zweifel beseitigt ist

"Verkaufen koste es was es wolle" - Nach diesem Motto handeln dubiose Vermittlungsgesellschaften bundesweit. Mit undurchsichtigen Rechenbeispielen und meinst unrealistischen Versprechungen werden Kunden zum Kauf einer Immobilie überredet. Auch Eigenkapital werde nach den Aussagen der Vermittler nicht benötigt. Die Immobilie trüge sich durch Miteinnahmen sowie Steuereinsparungen praktisch von alleine. Dass die Realität jedoch oftmals eine andere ist, mussten viele Anleger bereits erfahren. Dies reicht von erheblichen finanziellen Belastungen bis hin zur Verbraucherinsolvenz.

Begrifflichkeit: Immobilienbetrug

Unter den Begriff Immobilienbetrug im strafrechtlichen Sinne fällt ein Verhalten, durch dass das Opfer (regelmäßig Erwerber) aufgrund einer behaupteten unwahren Tatsache zu einer (freiwilligen) Vermögensverfügung veranlasst wird. Dies ist in Bezug auf Immobilien regelmäßig der Wert der Immobilie. Aufgrund der Freiwilligkeit der (Vermögens)Verfügung zählt der Immobilienbetrug als Unterfall des Betruges zu den Selbstschädigungsdelikten.

Immobilienbetrug auf dem Vormarsch

Die Opferzahlen beim Immobilienbetrug nehmen kontinuierlich zu. In Zeiten der Krise sucht der auf Sicherheit bedachte Anleger einen festen Boden in Sachen Kapitalanlage. Traditionell und alt bewährt scheinen besonders Immobilien, die unter den Deutschen eine hohe Beliebtheit genießen. Angeboten werden Immobilien, die sich durch Steuervorteile und zugesicherte Mieteinnahmen von nahezu selbst finanzieren. Mit diesen Verkaufsargumenten locken dubiose Vertriebe ihre Kunden bundesweit.

Handlungsmöglichkeiten für Opfer von Immobilienbetrug

Prinzipiell ist die Auswahl der Handlungsmöglichkeiten abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Ansatzpunkte für eine Rückabwicklung des Immobilienerwerbs liefert eine mögliche Falschberatung in Bezug auf die mit dieser Investition verbundenen Risiken. In diesem Zusammenhang muss der Verkäufer einer Immobilie, die für Anlagezwecke bestimmt ist, den Erwerber umfassend zu den mit der Kapitalanlage verbundenen Risiken hinweisen. Wird diese Aufklärungspflicht nicht beachtet, kann der Verkäufer sich gegenüber dem Kunden schadensersatzpflichtig machen.

IVA Rechtsanwalts AG

Wir empfehlen betroffenen Immobilienbesitzern und Opfern von Immobilienbetrug nun zu handeln. Die IVA Rechtsanwalts AG ist eine auf Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Banken- und Kapitalanlagerecht bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.

Wir prüfen in einer persönlichen Beratung, ob mögliche Schadensersatzansprüche auch tatsächlich bestehen und diese mit Erfolg durchgesetzt werden können.

Für weitere Informationen oder Fragen rund um das Thema Schrottimmobilien und Immobilienbetrug wir Ihnen auf www.anlegerschutz.ag\Schrottimmobilien gerne zur Verfügung.

Informationen über die Autoren:

IVA

IVA Rechtsanwalts - Aktiengesellschaft
Willy - Brandt - Platz 13
68161 Mannheim
Telefon: 0621 / 18 000 0
Web: www.iva.ag - Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Über IVA Rechtsanwalts - Aktiengesellschaft:
Die Anwaltskanzlei für Anlegerschutz, Bankrecht und Kapitalanlagerecht

IVA steht für die anwaltliche Interessenvertretung der geschädigten Anleger. Die IVA Rechtsanwalts - AG ist eine auf den Anlegerschutz spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei, die bundesweit ausschließlich geschädigte Kapitalanleger vertritt. Aufgrund unserer konsequenten Spezialisierung auf das Kapitalanlagerecht und dadurch, dass wir ausschließlich für geschädigte Kapitalanleger tätig werden, bieten wir Anlegerschutz auf höchstem Niveau.

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