Falschberatung und Prospektfehler begründen Chancen für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Mit rund 50 Mio. € haben sich Anleger in den Jahren 2003 und 2004 am HCI Schiffsfonds VII beteiligt, der ursprünglich in sieben Schiffe investiert hatte.

Ein Beitrag von Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

Wir sind von Mandanten beauftragt worden, Schadenersatz geltend zu machen. Bei der Überprüfung haben wir Beratungs- und Prospektfehler festgestellt, die gute Aussichten für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen begründen.

Situation des Fonds hat sich 2010 weiter verschlechtert

Betrachtet man die Leistungsbilanzen der HCI Capital AG, wird deutlich, dass die verbliebenen sechs Schiffe des HCI Schiffsfonds VII zum Teil bereits seit dem Jahr 2008 regelmäßig hinter den prospektierten Erlösen zurückgeblieben sind. Fehlende Ausschüttungen und Tilgungsrückstände sind die Folge.

Prospektfehler

Bei der im Auftrag unserer Mandanten erfolgten Prüfung des Fondsprospekts, welcher beim Vertrieb des Fonds eingesetzt wurde, haben wir nach unserer Auffassung eklatante Prospektmängel festgestellt.

Der Anleger kann dem Prospekt des HCI Schiffsfonds VII den für seine Anlageentscheidung wesentlichen Umstand, in welchem Umfang seine Beteiligung nicht in das Anlageobjekt fließt, sondern für Aufwendungen außerhalb der Anschaffungs- und Herstellungskosten verwendet wird, nicht ohne weiteres entnehmen. Eine Gesamtdarstellung, die erkennen lässt, in welcher Höhe Kosten für die Konzeption des Anlagemodells und den Vertrieb anfallen, sucht man vergebens. In welcher Höhe diese Kosten beim HCI Schiffsfonds VII entstanden sind und welchen Anteil an dem von den Anlegern aufgebrachten Kapital sie ausmachen, kann man nur durch aufwändige Berechnungen anhand der Angaben zur Mittelverwendung der Einschiffgesellschaften ermitteln. Dabei gelangt man zu dem Ergebnis, dass 26,9% des von den Anlegern investierten Kapitals (EK+Agio) nicht in den Erwerb der Schiffe geflossen ist. Verwandt wurden diese knapp 13,5 Mio. € für diverse Dienstleistungsvergütungen, insbesondere Ver triebskosten. Daher ist der Prospekt des HCI Schiffsfonds VII, legt man die diesbezügliche Rechtsprechung des BGH zu Grunde, fehlerhaft.

Kurze Charterverträge = hohes Risiko

Das Risiko von Charterverträgen, die nur für vergleichsweise kurze Zeiträume geschlossen wurden, hat beim HCI Schiffsfonds VII voll durchgeschlagen. Die durchschnittliche Laufzeit der Festcharterverträge für die ursprünglich sechs Schiffe belief sich laut Prospekt auf nur 3,7 Jahre. Die Bedingungen die Anschlusscharterverträge richteten sich nach den Marktbedingungen. Da die Charterraten regelmäßig starken Schwankungen, die durch konjunkturelle Einflüsse bedingt sind, unterliegen, bestand von Anfang an das Risiko stark sinkender Chartereinnahmen. Ein Risiko, das sich aufgrund der starken Einbrüche im Welthandel seit Mitte des Jahres 2008 in besonders ausgeprägter Weise verwirklicht hat. Auf dieses spezielle Risiko des HCI Schiffsfonds VII hätte bei der Beratung im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem Fonds hingewiesen werden müssen.

Kickbacks - Schadenersatz bei unterlassener Aufklärung über Provisionsinteresse

Sowohl Banken, als auch bankenunabhängige Berater wie der AWD hätten ihre Kunden über die Höhe der Provisionen aufklären müssen, die sie für den Vertrieb der Anteile am HCI Schiffsfonds VII erhalten haben. Da die Provision über 15% gelegen hat, waren nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch bankunabhängige Berater zur Aufklärung verpflichtet. Nach der Kickback-Rechtsprechung des BGH folgt aus dem Unterlassen dieser Information ein Schadenersatzanspruch des Anlegers.

Michael Minderjahn, Rechtsanwalt

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