05.06.2009 - 08:33 [ ARAG / Rechtsindex ]
Detektivkosten muss Mitarbeiter tragen
(Rechtsindex) Das Gericht sah die arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitsnehmers als vorsätzlich verletzt, indem er die Arbeitsunfähigkeit zumindest während der Zeit, in der er von einem Detektiv beobachtet wurde, vorgetäuscht und den Arbeitgeber veranlasst habe, seine Ehefrau für ihn als Aushilfskraft einzustellen und zu bezahlen. Offensichtlich war er aber nicht arbeitsunfähig erkrankt, da er in den zwei Nächten, in denen er durch den Detektiv beobachtet wurde, genau jene Tätigkeiten verrichtete, die er arbeitsvertraglich hätte erbringen müssen.
LAG Rheinland-Pfalz 7 Sa 197/08
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