Das VG Bremen führt in seinen Urteilen aus, dass keine grundsätzlichen rechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Regelungen im neuen Rundfunkbeitragsstaatsvertrag bestünden, nach denen im privaten Bereich für jede Wohnung von deren Inhaber ein Rundfunkbeitrag zu entrichten ist.
Nach Urteil des VG Osnabrück (Az. 1 A 77/13), eröffnet ein erfolgreiches Bachelorstudium für ein Lehramt den Rechtsanspruch auf einen notenunabhängigen Zugang zum Masterstudium. Das Gericht hat die Zugangsregelung in Bezug auf ein lehramtsbezogenes Masterstudium als unwirksam beurteilt.
Nach einer Entscheidung des VG Gießen gibt es für einen Lehrer aus Hessen Keine Dienstzeitverlängerung über den gesetzlich festgelegten Ruhestandszeitpunkt hinaus. Ein dienstliches Interesse nach § 50a Hessisches Beamtengesetz liege nicht vor.
Der Hessische VGH (Az. 7 A 1481/13) hat durch Beschluss entschieden, dass für den Besuch der 10. Jahrgangsstufe im verkürzten gymnasialen Bildungsgang (G 8) kein Anspruch auf Erstattung von Schülerbeförderungskosten nach dem Hessischen Schulgesetz besteht.
Nach Urteil des VG Berlin (VG 7 K 647.12) hat ein Polizeibeamter keinen Anspruch auf Sonderurlaub zur Ableistung eines juristischen Referendardienstes. Der Anspruch auf Gewährung von Sonderurlaub, erfordere einen wichtigen Grund. Dies sei hier nicht gegeben.
Nach Urteil des VG Berlin (Az. VG 26 K 343.12) kann derjenige, der öffentlich durch das Tragen eines T-Shirts seine Sympathie für eine gewaltbereite Hooligan-Gruppierung bekundet, nicht in den gehobenen Dienst der Schutzpolizei aufgenommen werden.
Die Eigentümerin eines unbewohnten Gebäudes, das einer Ruine gleicht, muss das Gebäude und das Grundstück wegen der verbundenen Gefahren für Leib und Leben gegen unbefugte Nutzer sichern. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.
Auch eine unter Verwendung falscher Personalien erschlichene Einbürgerung ist wirksam. Die Einbürgerungsbehörde kann daher nicht die Nichtigkeit einer auf diese Weise erschlichenen rechtswidrigen Einbürgerung feststellen. Möglich ist nur deren Rücknahme innerhalb der dafür bestimmten Frist von fünf Jahren.
Für männliche Soldaten gilt, dass das Haar am Kopf anliegen oder so kurz geschnitten sein muss, dass Ohren und Augen nicht bedeckt werden. Das BVerwG hat entschieden, dass der sog. Haar- und Barterlass, der die Haar- und Barttracht der Soldaten und Soldatinnen der Bundeswehr regelt, rechtmäßig ist.
Der BayVGH hat die Ausweisung eines in Deutschland geborenen und aufgewachsenen türkischen Staatsangehörigen mit minderjähriger deutscher Tochter bestätigt, der wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt worden ist.