Werden in Hessen in einer Spielhalle kostenlose Speisen und Getränke an die Spieler ausgegeben, verstößt dies gegen das Hessische Spielhallengesetz (HSpielhG). Die unentgeltliche Ausgabe von Speisen und Getränken dürfe den Spielern nicht gewährt werden.
Den studentischen Mitgliedern im Senat der Uni Trier steht aufgrund des im Hochschulgesetz und in der Grundordnung der Universität geregelten sog. Gruppenvetos kein Anspruch darauf zu, dass die im Senat behandelte Frage der Einrichtung eines neuen Studiengangs dort erneut beraten werden muss.
Durch Urteil hat das OVG Bremen (Az. 1 A 275/10) über die Frage entschieden, inwieweit Schüler und Eltern aus Gründen der Glaubens- und Gewissensfreiheit bzw. des elterlichen Erziehungsrechts die Befreiung von der Teilnahme an einer Klassenfahrt beanspruchen können.
Wer wegen der Ummeldung seines Fahrzeugs aus einem anderen Zulassungsbezirk eine Gebühr entrichten muss, ist darüber hinaus nicht zur Zahlung einer weiteren Gebühr für die Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung verpflichtet, so das Urteil des VG Berlin.
Nach den Vorschriften des Personalausweisgesetzes sei der Personalausweis ein Identifizierungsmittel, das der Inhaber vorlege und vorzeige, um sich auszuweisen, so das Urteil des VG Hannover. Das Einscannen und Speichern durch ein Unternehmen sei jedoch unzulässig.
Das Innenministerium des Landes Brandenburg hat den Verein "Widerstandsbewegung in Südbrandenburg" zu Recht am 11. Juni 2012 verboten und seine Auflösung angeordnet. Dies hat das OVG Berlin-Brandenburg durch Urteil (Az. OVG 1 A 4.12) entschieden.
Die von der Kreisverwaltung Südwestpfalz gegenüber den Mietern eines Anwesens in Wilgartswiesen ausgesprochene Untersagung der Haltung von Wollschweinen auf ihrem Wohngrundstück sowie dem südlich angrenzenden Weidegrundstück ist offensichtlich rechtmäßig.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) findet keine Anwendung auf mandatsbezogene Unterlagen der Wissenschaftlichen Dienste und des Sprachendienstes des Deutschen Bundestages, so das Urteil des OVG Berlin-Brandenburg in zwei Entscheidungen.
Nach Urteil des VG Trier bestehe ein Anspruch auf Zulassung zum Universitätsstudium ohne Abitur nur für Personen, die eine berufliche Ausbildung abgeschlossen und danach eine mindestens zweijährige berufliche oder vergleichbare Tätigkeit ausgeübt haben. Ein inhaltlicher Zusammenhang zum Studiengang müsse bestehen.
Ein Jäger, der ein Islandpony mit einem Wildschwein verwechselt, ist waffenrechtlich unzuverlässig, da er sich vor der Abgabe des Schusses nicht über das Tier vergewissert hat, so das Verwaltungsgericht Berlin.