Eine E-Zigarette werde nicht im Sinne des Gesetzes "geraucht", so das Urteil des VG Köln (Az. 7 K 4612/13). Das Nichtraucherschutzgesetz diene außerdem dem Schutz von Nichtrauchern vor den Gefahren des Tabakrauchs. Dies sei mit E-Zigaretten nicht vergleichbar.
Nach Urteil des VG Berlin (Az. VG 3 K 320.13), muss ein Schüler, der sich an einer gewalttätigen Prügelei beteiligt, Schulordnungsmaßnahmen auch dann hinnehmen, wenn die Tat von anderen provoziert wurde. Der Schüler habe durch sein Verhalten die ordnungsgemäße Unterrichts- oder Erziehungsarbeit beeinträchtigt.
Nach Urteil des VG Trier (Az. 2 K 637/13.TR) ist die Erhebung einer Hundesteuer für gefährliche Hunde in Höhe von 1500 € jährlich nicht zulässig. Grundsätzlich sei aber die Erhebung einer höheren Steuer für Kampfhunde verfassungsrechtlich unbedenklich.
Nach Urteil des VG Aachen (Az. 1 K 2155/13), darf ein Lehrer auf Probe, der über soziale Netzwerke mit einer 16jährigen Schülerin privat chattet und dabei explizit sein sexuelles Interesse an dem Mädchen zum Ausdruck bringt, aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden.
Geklagt hatte ein Beamter, der von seinem Dienstherrn Beihilfeleistungen für eine bei seiner Ehefrau nach einem sog. Bandscheibenvorfall durchgeführte "Orthokin-Therapie" begehrte. Die Klage blieb auch vor dem OVG NRW ohne Erfolg.
Mit Urteil (Az.: 4 A 567/11) hat das Sächsische OVG entschieden, dass eine private GmbH ohne besondere gesetzliche Ermächtigung nicht befugt ist, behördliche Bescheide zu erlassen.
Nach Urteil des VG Stuttgart (Az. 1 K 173/13) handelt es sich um einen Dienstunfall, wenn eine Lehrerin im Bierzelt von der Festzeltbank stürzt und sich dabei verletzt, sofern der Besuch des Volksfestes offizieller Programmpunkt einer Klassenfahrt war.
Ein Beamter, dem Altersteilzeit im sogenannten "Blockmodell" bewilligt worden ist und der vor Eintritt in die Freistellungsphase seinen restlichen Erholungsurlaub krankheitsbedingt nicht mehr nehmen kann, hat grundsätzlich keinen Anspruch auf dessen finanzielle Abgeltung.
Das VG Stuttgart hat durch Beschluss (Az.: 3 K 5159/13) den Eilantrag eines Bürgers gegen einen vom Südwestrundfunk erlassenen Rundfunkbeitragsbescheid abgelehnt. Nur wenn ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Rundfunkgebührenbescheids bestünden, könne dem Eilantrag entsprochen werden.
Im Streit um ein Wunschkennzeichen wurde einem Kraftfahrzeughändler mit türkischem Migrationshintergrund das Kennzeichen wieder aberkannt. Dieser habe sich das bereits reservierte Kennzeichen erschlichen. Hierbei handelte es sich um ein begehrters Kennzeichen unter türkischstämmigen Kraftfahrern.