Das VG Osnabrück hat durch Urteil (1 A 182/13) die Klage einer Privatperson abgewiesen, die sich gegen ihre Heranziehung zu Rundfunkabgaben wandte. Die Rundfunkabgabe habe nicht den Charakter einer Steuer, so das Gericht. Auch verstoße der Rundfunkbeitrag nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot.
Das VG Gera hat durch Urteil die Klage einer Privatperson gegen einen Rundfunkbeitragsbescheid abgewiesen. Der Rundfunkbeitrag werde zu Recht als Beitrag und nicht etwa als Steuer erhoben, ebenso läge kein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz vor.
Einem Kriminalbeamten kann Sonderurlaub aus Anlass der Geburt seines Kindes nicht ohne Weiteres mit der Begründung verweigert werden, er sei mit der Kindesmutter nicht verheiratet, so das Urteil des VG Berlin (Az. VG 7 K 158.12).
Das BVerwG hat durch Beschluss (Az. BVerwG 6 P 1.13) entschieden, dass der Personalrat nicht verlangen kann, von der Dienststelle den Zugriff auf die in der elektronischen Arbeitszeiterfassung gespeicherten Daten der namentlich bezeichneten Beschäftigten zu erhalten.
Das VG Hannover (Urteil, Az. 3 A 4605/12) hält die bundesweite Verwaltungspraxis zur Rückforderung von Förderleistungen bei Unterrichtsfehlzeiten für rechtswidrig. Es könne einem Auszubildenden nicht zugemutet werden, zum Erhalt der Fördervoraussetzungen einen arbeitsvertraglichen Pflichtenverstoß zu begehen
Asylbewerber, für deren Asylverfahren Italien der zuständige Mitgliedstaat der Europäischen Union ist, haben keinen Anspruch auf Durchführung eines Asylverfahrens in der Bundesrepublik Deutschland. Weder das italienische Asylverfahren noch die Aufnahmebedingungen in Italien leiden an systemischen Mängeln.
Das VG Freiburg hat durch Urteil (Az. 2 K 1145/13) entschieden, dass sich der Endkorrektor einer Abiturarbeit über die Bewertung des Erst- und Zweitkorrektors nur hinwegsetzen darf, wenn diese Bewertung rechtswidrig war. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Endkorrektor meint, die Bewertungen der beiden Vorprüfer seien "nicht angemessen".
"Die Grundsätze der freien und geheimen Wahl sowie der Öffentlichkeit der Wahl werden hierdurch nicht verletzt", so der Leitspruch des Bundesverfassungsgerichts (Az. 2 BvC 7/10) bei der Zurückweisung der Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Europawahl 2009 wegen der Öffnung der Briefwahl für alle Wähler - auch solche ohne triftige Gründe.
Nach Urteil des VG Berlin (Az. VG 7 K 117.13), darf die Einstellung einer Bewerberin für den Polizeivollzugsdienst nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, es fehle ihr wegen Brustimplantaten an der gesundheitlichen Eignung. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wurde die Sprungrevision zugelassen.
Nach Entscheidung des VG Berlin (VG 34 K 204.12), muss ein deutscher Staatsangehöriger die angefallenen Flugkosten für seine von der deutschen Auslandsvertretung im Wege konsularischer Hilfe organisierte Rückreise erstatten.