Der Tatrichter darf bei seiner Schadensschätzung sowohl die Schwacke-Liste als auch den Fraunhofer-Mietpreisspiegel zugrunde legen. Die Listen dienen dem Tatrichter nur als Grundlage für seine Schätzung. Er kann im Rahmen seines Ermessens von diesen - etwa durch Abschläge oder Zuschläge auf die sich aus ihnen ergebenden Tarife - abweichen.

Es besteht kein Schadensersatzanspruch, wenn ein Fahrzeughalter eine Wasserpfütze auf der Straße nicht in Schrittgeschwindigkeit durchfährt und durch das Spritzwasser die Kleidung eines Fußgängers verschmutzt wird.

Ein Teilnehmer an einem Fahrsicherheitstraining kann nach einem Unfall auch dann Schadensersatz erhalten, wenn er zuvor erklärt hat, dass er auf eigene Gefahr an dem Training teilnehme.

Verursacht ein Autofahrer auf dem Parkplatz eines Großmarktes einen Schaden an einem geparkten Fahrzeug und geht dann zur Rezeption, um den Fahrer des beschädigten Autos durch Ausrufen ausfindig zu machen, ist die Mitarbeiterin des Großmarktes nicht verpflichtet, sich die Personalien des Unfallverursachers geben zu lassen.

Einem LKW-Fahrer wurde ein Abstandsverstoß zur Last gelegt. Dieser beanstandete vor Gericht, dass bei dem VAMA- Messverfahren lediglich der Datengenerator geeicht sei, nicht aber die Fernkamera und der Bildmischer. Mit dieser Argumentation hatte er allerdings keinen Erfolg.

Im Rahmen einer Inspektion gehört es zu den Pflichten einer KFZ-Werkstatt, den Kunden darauf hinzuweisen, wenn die Wartung oder der Austausch wichtiger Kfz-Teile laut Herstellervorschrift unmittelbar bevorsteht. Versäumt dies die Werkstatt, ist sie zum Ersatz eines daraus resultierenden Schadens verpflichtet.

Trotz Nachbesserungsversuche des Autohauses konnte der Mangel einer elektronischen Sitzverstellung nicht behoben werden. Der Sitz verstellte sich u.a. plötzlich beim Fahren und drückte den Fahrer gegen das Lenkrad. Der Autofahrer klagte erfolgreich auf Rückabwicklung des Neufahrzeugkaufes.

Parkt ein Autofahrer länger als die auf Schildern ausgewiesene Stunde auf dem Privatparkplatz eines Supermarktes, darf der Supermarktinhaber das Fahrzeug durch eine Drittfirma abschleppen lassen. Diese kann die Rückgabe des Fahrzeuges bzw. die Bekanntgabe seines Standortes von einer Zahlung in Höhe von 219,50 EUR abhängig machen.

Die Anordnung einer Fahrtenbuchauflage ist bereits nach einem wenigstens mit einem Punkt bewerteten Verkehrsverstoß möglich, wenn die Behörde den Fahrzeugführer nicht feststellen kann. Dies ist auch der Fall, wenn der Täter nicht innerhalb der für die Festsetzung des Bußgeldes geltenden Verjährungsfrist von drei Monaten ermittelt werden kann.

Nachdem bzgl. einer Blutentnahme kein Richter erreicht werden konnte, bzw. es keinen nächtlichen richterlichen Eildienst gab, sahen sich zwei Autofahrer, nachdem bisher ein Beweisververtungsverbot abgelehnt wurde, in ihren Grundrechten verletzt. Zu Unrecht, stellte jetzt das Bundesverfassungsgericht fest.