Beschluss: Eine Fotoaufnahme durch eine Radarfalle ist zwar ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Dieser ist jedoch zulässig, da Geschwindigkeitskontrollen der Sicherheit des Straßenverkehrs dienen.

Die Vorschrift des § 2 Abs. 3a S. 1 und 2 in Verbindung mit § 49 Abs. 1 Ziff. 2 StVO verstößt gegen das verfassungsmäßig gebotene Bestimmtheitsgebot. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg.

Die Haftung nach § 7 StVG endet, wenn ein PKW auf einem Privatgrundstück verkehrsmäßig ordnungsgemäß abgestellt ist. Dazu genügt bei einem PKW mit Automatikgetriebe die Einstellung der Parkposition "P" und das Feststellen der Handbremse.

Urteil: Kann nicht geklärt werden kann, warum ein ordnungsgemäß abgestelltes Motorrad auf die Motorhaube eines PKWs gefallen ist, scheidet in diesem Fall die sonst so obligatorische Betriebsgefahr des Zweiradfahrers gänzlich aus, und der Schaden bleibt allein beim Pkw-Halter hängen.

Eine Anordnung zur Blutentnahme durch die Polizei darf nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs ("Gefahr in Verzug") eigenstädig vorgenommen werden. Die Gerichte müssen dann prüfen, ob auf die Einschaltung des Richters verzichtet werden durfte und die Blutentnahme rechtmäßig war.

Geschwindigkeitsmessungen mit ESO ES 3.0 mit der Softwareversion 1.001 sind unter Umständen unzulässig. Amtsgerichte haben deshalb in der letzten Zeit schon einige Bußgeldverfahren gegen Autofahrer eingestellt.

Blutprobe - Grundsätzlich muss ein Richter die Entnahme einer Blutprobe anordnen. Bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch Verzögerung dürfen jedoch auch Polizeibeamte als Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft diese Anordnung treffen.

Urteil - Wendet ein PKW an einer Kreuzung und es kommt durch ein links überholendes Auto zum Zusammenstoß, spricht der erste Anschein dafür, dass der wendende Autofahrer den Unfall verschuldet hat.

MPU - Eine medizinisch-psychologische Untersuchung kann auch für betrunkende Radfahrer angeordet werden. Kommt der Radfahrer dieser Anordnung nicht nach, kann ihm das Führen fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (seines Fahrrads) im öffentlichen Straßenverkehr untersagt werden.

FG Hamburg: Die Vollstreckung österreichischer Geldbußen in Deutschland ist derzeit noch nicht möglich, wenn der Fahrzeughalter den Fahrer des Wagens zum Tatzeitpunkt nicht benennt und sich auf sein Auskunftsverweigerungsrecht beruft.