Ein LKW-Fahrer fand auf einem völlig überfüllten Rastplatz keinen Parkplatz. Zur Einhaltung seiner gesetzlich vorgeschriebenen Ruhepause parkte er aus Protest auf der Autobahnzufahrt des überfüllten Rastplatzes und brachte damit den Verkehr zum Erliegen.

Die Aufzeichnungen von Identkameras bleiben auch bei lebhaften Verkehrsverhältnissen verdachtsbezogen. Eine wegen eines ersten Verdachtsfalles noch nicht beendete Aufzeichnung werde allein wegen des zweiten Signals der Selektionskamera und damit wegen eines konkret gegen das zweite Fahrzeug gerichteten Verdachts fortgesetzt.

Fährt ein Autofahrer in einer Tempo-30-Zone zu schnell, weil er ein zugewachsenes Verkehrszeichen nicht sehen konnte, kann er trotzdem verkehrsrechtlich belangt und zur Kasse gebeten werden. Nämlich dann, wenn er auch noch die innerörtlich zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h überschritten hat.

Wer ohne absteigen mit dem Fahrrad einen Zebrastreifen überquert, wird nicht vom Schutzbereich eines Fußgängerüberweges erfasst. Wird der Radfahrer angefahren, muss er sich eine Mitschuld anrechnen lassen.

Die Verkehrswidrigkeit eines einzelnen, nicht mehr feststellbaren Fahrers einer Spedition in der Weise zu ahnden, dass das gesamte Transportunternehmen Fahrtenbücher für alle seine Schwerlaster führen muss, ist unverhältnismäßig.

Konsumenten von weichen oder harten Drogen meinen oft, danach unter Drogeneinfluss mit dem Auto fahren zu müssen. Bekanntlich ist dieses Vorgehen bei "harten" Drogen nahezu sofort bzw. bei "weichen" Drogen wie etwa Marihuana bei Überschreiten eines minimalen Grenzwertes gemäß § 24a StVG zu ahnden. Dort heißt es verkürzt, dass ordnungswidrig handelt, wer unter der Wirkung eines berauschenden Mittels im Straßenverkehr (fahrlässig oder vorsätzlich) ein Kraftfahrzeug führt.

Auch wenn die Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird, haftet ein Unfallgeschädigter mit, wenn er bei Dunkelheit nicht so angepasst fährt, dass er innerhalb einer überschaubaren Strecke rechtzeitig vor einem Hindernis anhalten kann.

Ein im Haltverbot stehendes Kraftfahrzeug kann von der Polizei auch dann umgesetzt werden, wenn keine konkrete Behinderung von ihm ausgeht.

Autohandel - Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf dürfen in NRW Werbeflyer oder Visitenkarten künftig nur mit Zustimmung des jeweiligen Ordnungsamtes an parkende Autos angebracht werden.

Rotlichtverstoß - Das Anfahren trotz Rotlichtzeichens wegen Verwechslung der Ampeln ist bei übersichtlichen und klar angeordneten Lichtzeichen grob fahrlässig.