Ein mobiler Schrotthändler nahm von einem Blechhaufen am Straßenrand Materialien und warf diese auf die Ladefläche seines LKWs. Dabei prallte ein Blech an der Seitenwand ab und beschädigte ein parkendes Fahrzeug. Er fuhr einfach davon und muss sich wegen Fahrerflucht verantworten. Zu Recht?

Fahrzeuge der Unfallforschung können sich nicht auf ein Sonderrecht nach § 35 StVO und damit auf eine Freistellung von den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) berufen.

Wer eine Parkscheibe verwendet, die erheblich kleiner ist als die vom deutschen Gesetzgeber vorgeschriebene Größe von 110 mm x 150 mm, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Im Prozess gegen eine KFZ-Haftpflichtversicherung ging es primär darum, ob die Klägerin die zukünftig entstehenden materiellen Schadenersatzansprüche in Form einer einmaligen Kapitalabfindung verlangen kann. Voraussetzung dafür ist nach § 843 Abs. 3 BGB ein wichtiger Grund, der in diesem Fall aber nicht vorlag.

Gesucht wurde ein Autofahrer, der gegen den Zaun eines Grundstückbesitzers gefahren ist. Dafür lobte der Besitzer eine Prämie von zuletzt 2000 Euro aus. Belohnungen gehören zwar zum erstattungsfähigen Schaden, müssen aber im angemessenen Verhältnis zur Schadenshöhe stehen.

Bedient ein Autofahrer während der Fahrt auf der Autobahn sein Navigationsgerät und verursacht dadurch einen Auffahrunfall, haftet die Versicherung nicht für den Schaden. Der Unfallverursacher selbst muss die Kosten des Unfalls tragen.

Der Ärgernis vieler Autofahrer: Man sieht schon das Ortausgangsschild oder die Aufhebung einer Geschwindigkeitsbeschränkung, beschleunigt sein Fahrzeug und wird promt geblitzt. Das dürfen die doch gar nicht, hört man viele Autofahrer schimpfen. Doch, dürfen die...

Ein Autofahrer fuhr rückwärts aus einer Parkbucht. Während die anderen Autofahrer warteten, um ihm das Ausparken zu ermöglichen, scherte der hinterste Autofahrer aus, überfuhr eine durchgezogene Linie, überholte links die Wartenden und es kam zum Unfall mit dem Ausparker. Wie ist die Haftungsquote?

Zugewachsene Verkehrsschilder entfalten keine Rechtswirkung. Autofahrer müssen aus der Umgebung - beispielsweise durch die Art der Bebauung - nicht ahnen, dass sie durch eine Tempo-30-Zone fahren. In solch einem Fall kommt nur eine Verurteilung wegen Geschwindigkeitsüberschreitung innerorts in Betracht.

Ein Busfahrer muss vor dem Losfahren nicht jedes Mal bis auf den letzten Fahrgast überprüfen, ob tatsächlich alle Insassen sicher Platz genommen haben. Der Fahrer darf grundsätzlich darauf vertrauen, dass die Fahrgäste selbst dafür sorgen, sich im Buss stets einen festen Halt zu verschaffen.